Am 25. Oktober 2017, dem inzwischen neunten Verhandlungstag im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler, wollte das Schöffengericht in Michelstadt von einer Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) wissen, wie es zum Teilwiderruf der Fördergelder gekommen ist.
Es stellte sich klar heraus, dass bei der Vergabe für ein Standortmarketingkonzept des Odenwaldkreises gegen gleich drei Vergabegrundsätze verstoßen wurde und zwar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Transparenzpflicht und das Diskriminierungsverbot. Schon ein Verstoß gegen nur einen dieser drei Grundsätze hätte einen Widerruf der Fördergelder gerechtfertigt.